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Sixt Schadensbericht

  • Liebe Leute,


    meine letzte Sixt-Miete habe ich vor der gegen 5:30vor der offiziellen Öffnungszeit des Arwe-Returns am FRA T1 abgegeben. Das Parkhaus war offenam Eingang saß jemand am Tresender mir sagteich solle das Fahrzeug abstellen und die Kollegen würden das Fahrzeug nach 06:00 einchecken. An der Rückgabe warteten sicher 50 Wagen auf den Return.Ich konnte leider nicht wartenda ich zu meinem Flug musste.


    Ein paar Tage später habe ich von Sixt nun eine Schadensmeldung bekommen. Es seien 2 große Kratzer an der Fahrtür / Fahrerseite entdeckt worden.


    Zitat

    Doorfront Driver side scratch > 10 cm (down to primer)


    Doorrear Driver side scratch > 10 cm (down to primer)


    Ich habe weder bei Abholung noch bei Abgabe (geschweige denn während meiner Miete) den Kratzer bemerkt. Wie soll man hierauf reagieren?


    Bin für jeden Hinweis dankbar!


    SI

  • Ich habe wie iben erwähntSixt um Fotos gebetendie nahelegendass das Fahrzeug nach Abgabe nicht bewegt wurde. Darauf wurde leider nicht eingegangen und mir folgendes Schreiben zugestellt.,


    Zitat


    (...)gemäß der uns vorliegenden Informationen war das o.g. Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt an Sie vermietet.


    Aus dem mit uns geschlossenen Mietvertrag sind Sie verpflichtetfür den Ausgleich des in der beigefügten Aufstellung bezifferten Schadenersatzanspruches zu sorgen.


    Aufgrund Ihres Einwandes möchten wir noch einmal hervorhebendass nach jeder Fahrzeugrückgabe eine Besichtigung nach einem stationsweit vergleichbaren Qualitätsstandard erfolgt. Auch wenn Sie die Schadenentstehung selbst nicht wahrgenommen habenbestätigen unsere Unterlagendass die Beschädigung im Rahmen Ihrer Anmietung eingetreten ist. Da der Wert unseres Fahrzeugs beeinträchtigt wurdeist es erforderlichunseren Anspruch auf Schadenersatz bei Ihnen geltend zu machen.

  • In einem Rechtsstaat muss immer noch Sixt beweisendass sie den Schaden bei Dir geltend machen dürfennicht Dudass Du ihn nicht verursacht hast. Insofern: nochmals höflich sagendass Du den Schaden nicht verursacht hastda womöglich ein Missverständnis vorliegt und sie doch bitte noch mal kurz die "Unterlagen" formlos durchschicken sollendass die Beschädigung während der Anmietung entstanden ist. Closeups eines Schadens sind keine "Unterlagen".

  • Das stimmt so nicht. Sixt muss lediglich beweisenDASS ein Schaden vorliegt. Dass dieser aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters verursacht wurdewird gem. § 280 BGB vermutet. D.h. der Mieter muss beweisendass er den Schaden nicht zu vertreten hat (z.B. durch ein entsprechendes Rückgabeprotokoll oder bei Schädendie grundsätzlich ohne Verschulden entstehen (z.B. Steinschlag).

  • jawir meinen dasselbeich habs aber blöd aufgeschrieben. ein closeup des kratzers ist aber kein beweisdass es während der miete passierte. da muss schon der abgabeort drauf sein. ich würde aber tippendass 80% der "schadensreklamationen" darin bestehendass der mieter zu etwas stellung beziehen sollwas man (wann auch immer) am Fahrzeug gefunden hat. Ich komme auf vier oder fünf solcher Versuche die letzten 2 Jahre.