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Was ist Mediation? BedeutungBegriff und Anwendungsbereiche sowie alles zu AblaufPhasenZielen und Kosten!

Lexikonzuletzt bearbeitet am: 12.01.2026 | Jetzt kommentieren| Jetzt bewerten

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Was ist Mediation?  (© nyul – stock.adobe.com)
Was ist Mediation? (© nyul – stock.adobe.com)

Denkt man an Konflikt und Konfliktbereinigungdann kommt man schnell zum Begriff der Mediation. Es ist ein Verfahren zur Konfliktbeilegungdasin den 90er-Jahren aus den USA kommendseinen Siegeszug in Europa und in Deutschland fortgesetzt hat. Es beruht auf dem Grundsatzdass es in einem Konflikt keinen Verlierer geben soll und unterscheidet sich damit von der klassischenauf dem Schuldbegriff basierenden Rechtsprechung. Dieses Verfahren ist eine Brückedie von den Säulen Verhandlung und Konsens gestützt wird und den Streitparteien ein aufeinander zugehen ermöglicht.

Mediation – Begriff und Bedeutung

Als Begriff steht Mediation für einen außergerichtlichen Weg der Konfliktbearbeitungin dem die Parteien (Betroffenen) durch einen Mediator unterstützt werdenum eine fairevon beiden Seiten akzeptierterechtsverbindliche Vereinbarung zu treffen.

Das 20. Jahrhundert bringt viele technische Neuigkeiten und vor allem einen durchgreifenden gesellschaftlichen Wandel. Mediation hat ihre Wurzeln im sozialen und familiären Bereichwo sie professionell und methodisch zur Beilegung von Konflikten eingesetzt wird. Sie breitete sichausgehend von den USAim gesamten westlichen Kulturraum aus.

Ausschlaggebend für die Entwicklung der Mediation war die Suche nach alternativen Schlichtungsverfahrenum einen Gegenpol zum klassischenherkömmlichen Rechtssystem zu haben.

Das Menschenbilddas der Mediation innewohntist das eines selbständig handelnden autonomen Bürgersder sich in einem gesellschaftlich akzeptierten Freiraum nach eigenem Ermessen frei bewegen kann. Mediation ist dennoch kein Ersatz für den Rechtsstaat und seine Normensondern ein Werkzeug zur Konfliktbereinigung bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz.

Konflikte zählen zu den ganz normalen Phänomenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und wenn sie als Chance zur Veränderung gesehen werdendann ist das ein Zeichen für eine der wichtigsten Fähigkeiten: Konflikte konstruktiv zu lösen und sie sogar als Chance wahrzunehmen.

Geschichte der Mediation

Mediation ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits der konfuzianische Kulturkreis lehnt gegnerschaftliche Verfahren ab. Konflikte sollen durch Einsicht und Befriedung gelöst werden. Auch im chinesischen Rechtssystem war über Jahrhunderte hinweg das Finden von Übereinkommen vorrangig gegenüber Verfahrendie darauf abzieltenpersönliche Interessen auf Kosten anderer durchzusetzen.

In Europa waren es zuerst die griechischen Philosophendie als unbeteiligte Dritteohne Entscheidungsbefugniszwischen Konfliktparteien vermittelten.

Im angloamerikanischen Raum war der sogenannte "Loveday"der Tag "for the amicable settlement of differences" ein Wegbereiter für Mediationenund als die Normannen England erobertenwurde ein "Special master"ohne Entscheidungsbefugnisbei bestimmten Schlichtungsverfahren eingesetzt.

Zur Konfliktvermittlung bei Arbeitskämpfen wurde 1947 in den USA der "Federal Mediation and Conciliation Service" gegründet. Seit den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts gilt die Mediation als eine der Säulen der "Alternative Dispute Resolution (ADR)" als Ansatz zur außergerichtlichen Konfliktbehandlung.

Der gesellschaftliche Umbruch der 70er-Jahreverbunden mit dem Verlust des Vertrauens in das Rechtssystembereitete das Feld für die Mediation auf. Vorerst als Konfliktlösungsmodell im Familien- und Privatbereich wurde es bald auch im betrieblichen Kontext eingesetzt.

Heute ist die Mediation als erprobtes Modell der Konfliktlösung ohne Verlierer nicht mehr aus dem Rechtssystem wegzudenken.

Anwendungsbereiche

Die Mediation kann als außergerichtliches Konfliktbewältigungsverfahren in zahlreichen Feldern Anwendung finden.

Mediation im Strafrecht

Dabei handelt es sich in aller Regel um eine sogenannte "Täter-Opfer-Mediation". Es wird dadurch der Versuch unternommeneinen alternativendritten Weg zwischen Verfahrenseinstellung und Strafverfolgung zu gehen. Dennoch bleibt der "Fall" der Dominanz des Rechtssystems unterworfen.

Wie Parteien unter spezifischen Bedingungen mit Mediation umgehen ist eine besondere Herausforderung. Schließlich sind die Themen Wiedergutmachung und Integration des Täters in die Gemeinschaft (Täter-Opfer-Ausgleich; TOA) mit unterschiedlichen Wahrnehmungen belegt. Die Mediation forciert ein auf Fairness basierendes Opfer-Täter-Verständnis und nicht unmittelbaren immateriellen Tatfolgenausgleich.

Grundsätzlich kann die Mediation vor oder während eines gerichtlichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Verfahrens stattfinden. Zwar spricht nichts dagegennach Abschluss derartiger Verfahren eine Mediation durchzuführenallerdings wird ein davor ergangener Beschluss der Behörden nicht mehr abgeändert.

Während eines laufenden Mediationsverfahrens kann jede Partei einen unabhängigen Rechtsbeistand konsultieren.

Familienmediation

Für die Familie ist eine Mediation eine alternative Methode zur Streitbeilegung. In den meisten Fällen geht es dabei um ObsorgeHaftungsthemenBesuchsrechteUnterhaltsverpflichtungen. In Deutschland werden Mediationen im Bereich der Familie seit den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts durchgeführt.

Im Vorfeld einer Mediation werden schriftliche Mediationsvereinbarungen getroffendie für beide Parteien rechtsverbindlich sind. Sie können im Bedarfsfall gerichtlich vollstreckt werden.

Ablauf und Phasen

Bei der Planung eines Mediationsverfahrens ist vorerst eine Trennung in Struktur und Technik vorzunehmen. Bestimmend für die Qualität des Verfahrens sind die Fähigkeiten des Mediators Kommunikationsmuster der Parteien zu erkennendie Vermittlung seiner "Allparteilichkeit" und Neutralität. Unabdingbar ist eine reiche Erfahrung im Umgang mit Menschen in unterschiedlichenauch konfliktbeladenen Situationen.

Methoden der Mediation sind vielfältig:

  • lösungs- oder ergebnisorientiert
  • prozessorientiert
  • interessen- oder bedürfnisorientiert

Voraussetzungen für eine Mediation

Eine Mediation beruht vor allem auf der Freiwilligkeit der Parteien und der Erklärungdass die Ergebnisse aus dem Verfahren verbindlich sind. Unter dieser Prämisse werden an die Parteien Anforderungen zu richten seindie für ein erfolgreiches Verfahren unabdingbar sind:

  • Verhandlungsfähigkeit: die Partner müssen in der Lage seinfür ihre Interessen einzustehen und sich mitzuteilen. Die Bereitschaft Kompromisse einzugehen ist ebenso erforderlichwie die realistische Einschätzung von Handlungen und Chancen.
  • Rollenverständnis: Damit ist gemeintdie Kenntnis der einzelnen Aufgabender Rollen und Verantwortungen während des Mediationsprozessessowie die Unterscheidung zu einem gerichtlichen / strafrechtlichen Verfahren.

Eine Mediation hat nur Sinnwenn ein realistischer Ausgang des Verfahrens wahrscheinlich ist. Dies ist dann kaum der Fallwenn bei den Parteien diese Ausschlussgründe vorliegen (Einschränkung der Verhandlungsfähigkeit):

  • Psychosen
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Dissozialität (ASPD)
  • Demenz
  • Selbstmordgefahr (Suizidät)

Konkreter Ablauf eines Mediationsverfahrens

Eine erfolgreiche Mediation beruht daraufdass zwischen Parteien und Mediator eine tragfähigevertrauensbasierte Beziehung aufgebaut wird. Ein geschulter Mediator wird beim Herstellen des Kontakts darauf achtendass er allen beteiligten Parteiendie gleiche Wertschätzung zukommen lässt. Um eine gute Beziehung herzustellenist der Aufbau einer einheitlichen Sprachebene zu wählenFachausdrücke sollten möglichst vermieden werden. Ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und Verstehens ist für einen positiven Ausgang des Verfahrens von hoher Bedeutung.

Schritt 1: Erklärung des Verfahrens

Je ausführlicher der Mediator die Verfahrensschritte erklärtumso konkreter er auf den Wissensstand der Parteien eingehtdesto schneller wird ein möglicher Widerstand gegen das Verfahren minimiert. Die Aufgaben des Mediators bei diesem Schritt:

  • Befragen der Parteien
  • Erfragen der Motive
  • Präzisieren der Erwartungen und Vorstellungen und eventuelle Korrektur
  • Ergänzung von Punkten und Inhaltendie wichtig erscheinen

In den meisten Fällen führen divergierende Motive zu Missverständnissen und Störungen im Prozess. Wenn es dem Mediator nicht gelingt die Motivlagen genau herauszuarbeitenkann das zu einer erfolglosen Beendigung des Verfahrens führen.

Beispiel unterschiedlicher Motivlagen

In einer Familienmediation kann auf der einen Seite das Aushandeln möglichst kostengünstiger Vereinbarungen bezüglich der Scheidung wichtig sein. Auf der anderen Seite steht das Erhalten der Kommunikationdie Betreuung der Kinder oder auch der Zeitfaktor im Vordergrund.

Schritt 2: Grundsätze des Verfahrens

In diesem Schritt erklärt der Mediator die Grundlagenunter denen das Verfahren läuft.

  • Alle Parteien erkennen andass Konflikte vorhanden sind und sie bereit sindim Mediationsverfahren den ernsthaften Versuch machendiese beizulegen.
  • Es werden von keiner Seite Schuldzuweisungen gemacht und es wird nicht darauf eingegangenwelche Partei als Auslöser für den Konflikt infrage kommen könnte (optionalejedoch sehr empfehlenswerte Verfahrensregel).
  • Meditation ist ein Prozessder auf Freiwilligkeit beruht. Ein Abbruch ist daher jederzeit möglich. Dieses Recht steht den Parteien und auch dem Mediator zu.
  • Jeder Schrittjede erreichte (Teil-)Vereinbarung wird dokumentiertum den Prozess transparent für alle zu halten. Dies ist besonders wichtigwenn bereits Anwälte involviert sind.
  • Trotz aller Transparenz und Offenheit ist es Aufgabe des Mediators alle Informationen so zu gestaltendass die Parteien nicht überfordert sind. Dazu gehört auch eine Vereinbarung über die Rede- und Schweigedisziplin.
  • Wenn alle Fragen geklärt sindwird der Mediator das Verfahren offiziell starten.

Schritt 3: Mediationsvertrag

Zwar ist ein mündlicher Vertrag ebenso rechtsverbindlich wie ein schriftlicherdennoch ist der Schriftlichkeit aus Gründen der Nachweisbarkeit der Vorrang zu geben. Ein schriftlicher Vertrag stärkt auch das Vertrauen der beteiligten Parteien und ist in aller Regel frei von Interpretationen. Dadurch wird die Verbindlichkeit erhöht. Die Themendie in einem Mediationsvertrag zu regeln sind:

  • Wer sind die beteiligten ParteienPersonen?
  • Wer ist der beauftragte Mediator?
  • Wer trägt die Kosten des Verfahrenswie werden sie aufgeteilt? Um eine Kalkulation zu ermöglichen sind Honorarsätze und Spesen des Mediators zu benennendie Dauer der Sitzungen und wie viele solcher Gesprächsrunden wahrscheinlich sind. Den Parteien ist die Sicherheit zu gebendass der Wille zur Lösung und aktive Mitwirkung das Verfahren beschleunigt und somit Kosten gespart werden.
  • Vorgehenwenn seitens der Parteien Termine abgesagt werden:
    • wie lange vorher muss die Absage erfolgen
    • müssen abgesagte Termine auch bezahlt werden
    • wie hoch sind die Kosten bei "unentschuldigtem Fernbleiben?"
    • was wird in dem Zusammenhang unter "höherer Gewalt" verstanden
  • Angaben zur Sitzungsdauer und den Rahmenbedingungen einer Sitzung: Das kann z.B. der Passus seindass eine Sitzung erst dann beendet wirdwenn über den verhandelten Teilaspekt eine Einigung erzielt worden ist. Es ist ebenso möglich eine Zeitspanne anzugeben (z.B. 90 Minuten)nach deren Ablauf die Sitzung auch ohne konkretes Ergebnis endet.
  • Hinweisdass Offenheit unabdingbar für den positiven Ausgang des Verfahrens ist. Das bedeutetdass alle relevanten Informationen und Umstände, auch wenn sie erst im Laufe des Verfahrens sichtbar werdenallen Parteien und dem Mediator zur Verfügung stehen müssen. Im Speziellen trifft dies auf die Vermögensverhältnisse zu (ScheidungenEntlassungenFirmenübernahmen– übergaben).
  • Verschwiegenheitsverpflichtung aller Parteien und des Mediators. Die Verpflichtung des Mediators ist im § 4 Mediationsgesetz geregelt. Der Mediator hat die Parteien schriftlich über seine Verschwiegenheitsverpflichtung zu informieren. Sie erstreckt sich auch auf jene Personendie an der Durchführung beteiligt sind. Ausgeschlossen von der Pflicht zur Verschwiegenheit sind:
    • Umständedie zur Umsetzung der erzielten Vereinbarung erforderlich sind.
    • Wenn die Offenlegung aus Gründen der öffentlichen Ordnung erforderlich istbspw. Verletzung von KindernBeeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität.
    • Tatsachen oder Umständedie ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen: alleswas in der relevanten Öffentlichkeit ohnehin bekannt ist.
  • Einbeziehung eines bereits beauftragten Rechtsanwalts oder Rechtsbeistandswie es z.B. bei Schuldnervereinbarungen regelmäßig der Fall ist.

Schritt 4: Allgemeine Regeln für die Mediation

Ein Mediationsverfahrendas in aller Regel nicht durch rechtlich durchsetzbare Rahmenbedingungen abläufterfordert die konkrete Vereinbarung von Ablauf- und Verhaltensregelndieum die Verbindlichkeit zu erhöhenebenfalls schriftlich festzuhalten sind:

  • Interaktionsregeln: der Mediator kann hier den Unterschied zum gerichtlichen Verfahren erklären und auf die Grundsätze der Mediation eingehen:
    • Autonomie und Selbstverantwortung
    • Kooperationsbereitschaft
    • Fairness
    • Bereitschaft bedarfsorientiert zu verhandeln
    • Verzicht auf das "Schuldthema" einzugehen
  • Gesprächsregeln: In Mediationen entstehen immer wieder Situationendie Auslöser tiefgehender Kommunikationsstörungen sein können: WutTrauerSchmerzOhnmachtMisstrauen begleiten vielfach solche Prozesse. Sie lösen manchmal Verhaltensweisen ausdie eine normale Form des Gesprächs nicht mehr zulassen. AggressionenDrohungenunsachliche persönliche Vorwürfe und Ähnliches führen dann zu einer schweren Störung des Gesprächsklimas. Dem begegnet der Mediator mit klaren Kommunikationsregeln:
    • Tatsachen anstatt nicht bewiesenernicht haltbarer Beschuldigungen
    • Ausreden lassenkeine Unterbrechungen
    • Hinhören auf daswas gesagt wurde und eigene Interpretationen einschränken
    • nicht über andere sprechensondern die eigenen Gefühle betonen

Schritt 5: Sammlung der ThemenAufnahme des Bestandes

Mit diesem Schritt beginnt erst das konkrete Verfahren

  • Phase 1: Klärung der vorliegenden Situation und Sammeln von Informationen:
    • Ziele der Parteienum das Ergebnis offenzuhaltenauf alle Bedürfnisse einzugehen
    • Erfragen der Perspektivenum unterschiedliche Wahrnehmungen zu thematisieren
  • Phase 2: Sammlung jener Themendie im Verfahren behandelt und jener die ausgeschlossen werden. Hier steht weniger die Reihenfolge im Vordergrundsondern die Vollständigkeit. Der Mediator wird vorerst die Themen clustern und dann die Dringlichkeit festlegen.

Schritt 6: Bearbeiten von KonfliktenInteressen herausarbeiten

Konfliktedie in der Mediation thematisiert werdensind nach den Konfliktebenen (Level of Conflict) zu behandeln.

  • Frage nach der Sichtweiseum Ausgangspunkt / Grundposition zu erfahren
  • Frage nach dem Warum und der Wichtigkeitum Bedürfnisse und Interessen zu erkennen
  • Frage nach dem Sinn: "Was konkret wird es für Sie bedeutenwenn dieser Konflikt gelöst ist?"; "Welche Folgen kann es für Sie habenwenn die Mediation scheitert?"

Bis zu diesem Schritt laufen die Initiativen weitgehend über den Mediator. In den nächsten Schritten werden die Parteien intensiver in den Prozess einbezogen:

  • Phase 1: Sichtweisen der Parteien: was konkret liegt vorwie ist der Status des Konflikts.
  • Phase 2: Interessen herausarbeitendie hinter dem Konflikt liegen: Hier geht es oft um Gefühlephysische VerletzungenWünscheBefürchtungen. Wenn der Mediator diesen Punkt mit hoher Kompetenz abarbeitetstellt sich herausdass die Unterschiede der Interessen gar nicht so hoch sind wie davor angenommen.
  • Phase 3: Offenlegung von Bedürfnissen: der Mediator wird aktiv darauf achtendass WünscheÄngsteInteressen gegenseitig mit Wertschätzung gehört und wahrgenommen werden.

Schritt 7: Entwickeln und Bewerten von Optionen

Ab nun steht das Lösungsdenken im Vordergrund. Standpunkte und Bedürfnisse sind klar dargelegt. Vorerst geht es beim Sammeln von Lösungsmöglichkeiten mehr um die Quantität als die Qualität. Mit der Anzahl der Möglichkeiten steigt auch die Kreativität und Lösungsbereitschaft:

  • Phase 1: Situation unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten
  • Phase 2: Neubewertungen von Situationen vornehmen
  • Phase 3: Sachverhalte erfahren und ggf. positiv umdeuten
  • Phase 4: Beziehung zu den Konfliktpartnern neu definieren
  • Phase 5: Lösungsmöglichkeiten suchen und Optionen bewerten
  • Phase 6: Optionen auswählen durch Ausscheidung von jenen Optionendie die Bedürfnisse und Interessen der Parteien nicht abdecken / tangieren; Erarbeitung einer Entscheidungsmatrix mit Berücksichtigung möglicher Konsequenzen

Schritt 8: Abschlussvertrag und Erprobungsphase

Es liegen die Optionen auf dem Tischdie Situation hat eine Neubewertung erfahren. Die Parteien haben das Gefühldass der Konflikt klar ist und umfassend geregelt werden kann.

  • Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten (inkl. Motive und Entscheidungsprozess).
  • Unterlagen so aufbereitendass sie gerichtlich verwertbar sind.
  • Testverfahren festlegenum die Wirksamkeit der Vereinbarungen zu überprüfen (AblaufZeitraum):

Zusammenfassung

Selbst nach einem positiven Abschluss des Mediationsverfahrens ist nicht ausgeschlossendass Folgekonflikte auftreten. Neue Situationen sind oft Ursache für neuen Handlungsbedarfder wiederum Unstimmigkeiten auslösen kann. Deshalb ist ein Testverfahren zu empfehlen und in einem weiteren Schritt die Präsenz des Mediatorsder vorbeugend mit den Methoden der Konfliktbearbeitung eingreifen kann. In der Abschlussvereinbarung können Zeiten und Inhalte genauer definiert werden.

Ziele eines Mediationsverfahrens

Im Vordergrund steht die Lösung eines Konflikts ohne Einschaltung der Gerichte. Die Mediation basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit der beteiligten Parteien.

Im Mediationsverfahren werden die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prozesse herausgearbeitetberücksichtigt und darauf basierend eine gemeinsamevon beiden Parteien akzeptierteLösung gefunden.

Dennoch muss klar seindass Mediation in vielen Fällen den Anwalt nicht ersetzen kannsie weder Therapie noch Schlichtungsverfahren ist. Der Mediator selbst ist auch kein Schiedsrichter. Er arbeitet mit den Parteien darauf hindass sie selbst eine Lösung findener bezieht keine Stellung und greift in den Prozess nur vermittelnd ein.

Als Ziel wird ein Perspektivenwechsel angestrebt. Von der vergangenheitsbezogenenin vielen Fällen feindseligen Vorwurfshaltung hin zu einer zukunftsorientierten und tragfähigen Lösung für die beteiligten Parteien.

Der Mediator stärkt die Selbstverantwortungdie Konfliktparteien verantworten ihre Entscheidung selbst und delegieren sie nicht an einen Richter. Um das zu erreichenmüssen sie in einen Dialog gehender Wille zur Kooperation und Gestaltungsfähigkeit versetzt sie in die Lage tragfähige Verständigungslösungen zu entwickeln.

Ausbildung in der Mediationsmethode

Das Mediationsgesetz definiert im § 6 den zertifizierten Mediator als Ausbildungs- und Qualitätsnachweis. Dieser gesetzlich geregelte Titel erfordert die Absolvierung einer Ausbildung und den Nachweis laufender Weiterbildungen. Im Gesetz über die zertifizierte Mediatorenausbildung (ZMediatAusbV) sind die Inhalte festgelegtdie erforderlich sindum diesen Titel zu tragen. Das Gesetz bezieht sich auf den § 6 Mediationsgesetz.

Im Gesetz ist beschrieben wie die Ausbildung zu erfolgen hat (§ 2 ZMediatAusbV) und dass der Titel zertifizierter Mediator nur getragen werden darfwenn die Ausbildung abgeschlossen ist:

  • Zusammensetzung der Ausbildung: Lehrgang und Supervision nach durchgeführter (Co-)Mediation.
  • Ausbildungslehrgang umfasst 120 Präsenzstunden und die im Anhang zum Gesetz beschriebenen InhalteÜbungen und Rollenspiele.
  • Das Ausbildungsinstitut hat eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss auszustellen.

Weiterbildung als zertifizierte Mediator

Um den Titel zu behalten und weiterhin zu führensind regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen. Im Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildungsind mindestens 40 Zeitstunden an Weiterbildung zu absolvieren und mittels Bescheinigung des Ausbildungsinstitutes zu belegen.

Rechtliche Bestimmungen in Deutschland

Das Mediationsgesetz ist die rechtliche Grundlage für Mediationen. Neben den Erfordernissen der Ausbildung beschreibt es auch die Ausschlussgründedie eine Mediation verhindern (§ 3; Tätigkeitsbeschränkungen und Offenbarungspflichten).

Bis zum 1. August 2013 war es jeder Person erlaubt den Titel Mediator zu führen und Mediationen anzubieten. Nun ist diese Bezeichnung außergerichtlichen oder gerichtsnah agierenden Personen vorbehalten. Allerdings ist es immer noch den Kunden / Parteien vorbehalten die Qualität nach ihren Maßstäben zu überprüfen.

Kosten und Vergleich

Grundlage der Kosten für eine Mediation ist das Honorar des Mediators (Stundensatz) und der geschätzte Zeitaufwand. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahrendas sich über einen Zeitraum vom mehreren Monaten erstrecken kannist eine Mediation oft nur eine Sache von einigen Tagenum mit den Parteien eine vernünftige Lösung ihres Konflikts auszuarbeiten und zu vereinbaren.

Gerichtskosten werden nach dem Streitwertprinzip berechnet. So fallen bereits bei einem Streitwert von € 5.000,-- Kosten in der Höhe von rund € 2.600,-- an Gerichts- und Anwaltskosten an. Zusätzlich kommen noch die Kosten für ZeugenGutachter und andere Auslagen dazu.

Streitschlichtung an der Schule

Seit einigen Jahren wird eine besondere Form der Mediation an Schulen angewandtdie sich Streitschlichtung nennt. Dabei schlüpfen Schüler in die Rolle eines Mediators und schlichten Konflikte bei den jüngeren Mitschülern. Dazu werden die "Streitschlichter" speziell ausgebildet und von einem Lehrkräfte-Team koordiniert und unterstützt. Wie bei der klassischen Mediation ist Freiwilligkeit ein Grundprinzip.

Ziel ist esdass bereits Schüler den konstruktiven Umgang mit Konflikten erlernen und diesen fördern.

Mediation – Beispiel

Streitoft verbunden mit körperlicher Gewaltentsteht oft während der Pausen auf dem Schulhof. Es wird gelaufengespielt und manchmalvielleicht auch aus Unachtsamkeitein Mitschülereine Mitschülerin verletzt. SchmerzenTränen und Angst sind oft die Folgendie in die Klassen getragen werden. Eltern sind besorgtwenn ihre Kinder mit Blessuren aus der Schule kommen. Wenn in der Schule das Modell der Streitschlichtung installiert istkönnen solche Fälle behandelt werden. Das Ergebnis kann eine Vereinbarung seindie allen hilftsolche Konflikte zu vermeiden:

  • Entschuldigung für falsche Handlung und "Friedensangebot"
  • Gemeinsame Aktionenum das gegenseitige Verständnis zu fördern
  • Regelungen für die Nutzung von schuleigenen Sport- oder Spielgeräten
  • konkrete Verhaltensweisen wie künftig Konflikte zu vermeiden sind

Diese Vereinbarung kann schriftlich festgehalten werden. Die beteiligten Parteiendie anderen Schüler können an so einer Streitschlichtung sehendass Konfliktlösung auf drei Säulen basiert:

  • Versöhnung
  • Wiedergutmachung
  • Zusammenarbeit

Fazit

Die außergerichtliche Konfliktlösung nimmt bereits sehr viel Raum in der Rechtslandschaft ein. Neben den geringeren Kosten gegenüber den Gerichten hat die Mediation den Vorteildass sie keine "Verlierer" generiert. Im günstigsten Fall geben beide Parteien als gleichberechtigte "Sieger" aus dem Verfahren heraus. Ein Umstandder nachhaltige und langfristige Lösungen ermöglicht.

Mediation ist ein kaum zu begrenzender Arbeitsbereich. In Form der Streitschlichtung findet sie bereits in Schulen statt. Familien- und NachbarschaftsstreitigkeitenWirtschaftskonflikte und Bauprojekte: alles Themendie mithilfe von Mediationen zu tragfähigen Ergebnissen führen.

JuraForum.de-Tipp: Die Zivilprozessordnung (§ 278Abs. 5) sieht die einvernehmliche Lösung einer rechtlichen Auseinandersetzung in Form einer Güteverhandlung vor. Dazu wird ein Güterichter bestimmtder "alle Methoden der Konfliktbeilegungeinschließlich der Mediation einsetzen kann" (§ 5 ZPO).

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