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Immobilienbewertung: Wie viel ist Ihre Immobilie wert?
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Das Wichtigste zum Rechner in Kürze
Wann?
Was?
Wie?
Warum?
So nutzen Sie unseren Rechner zur Immobilienbewertung
Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine erste Einschätzung über den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie. Das Tool kann dabei sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern genutzt werdendie über den Verkauf ihrer Immobilie oder etwa eine Anschlussfinanzierung nachdenkenals auch von Interessiertendie den Preis ihres Wunschobjekts besser einordnen möchten.
Ihre Angaben im Immobilienbewertungsrechner
- Adresse und Ort der Immobilie – für die regionale Marktzuordnung
- Art der Immobilie (zum Beispiel EinfamilienhausEigentumswohnungMehrfamilienhaus)
- Wohn- und Grundstücksfläche
- Baujahr sowie – falls vorhanden – das Jahr der letzten Sanierung
- Allgemeine Ausstattung (einfachgehoben oder luxuriös)
- Weitere Ausstattungsmerkmale wie TerrasseBalkonAufzug oder Parkplatz
Wie die Ergebnisse einzuschätzen sind
- Preisinfo: Einschätzung des aktuellen Immobilienwerts mit grafischer Darstellung
- Finanzierung: Hinweise auf mögliche Finanzierungsrahmen oder Kostenvergleiche
- Wertentwicklung: Prognose zur möglichen Preisentwicklung auf Basis aktueller Marktdaten
- Preiskarte: visuelle Darstellung vergleichbarer Immobilienpreise in der Umgebung
Eine Online-Bewertung ersetzt keine individuelle Wertermittlung durch ein Sachverständigenbüroliefert aber einen wertvollen ersten Überblick über den zu erwartenden Preisrahmen.Suleika PreikschatManaging Director PrivatkundengeschäftInterhyp AG
Tipps: So kann der Immobilienwert gesteigert werden
- Energetische Sanierung: Austausch veralteter HeizungsanlagenDämmung von Dach und Fassade oder der Einbau moderner Fenster senken den Energieverbrauch.
- Bauschäden beheben: FeuchtigkeitRisse oder Schimmelbildung sollten vor einer Bewertung unbedingt beseitigt werdenum Wertabschläge zu vermeiden.
- Technische Modernisierung: Sanierte Elektro- und Wasserinstallationen schaffen erhöhte Sicherheit.
- Außenanlagen pflegen: Gepflegte WegeEinfahrten und Gartenflächen hinterlassen einen positiven Gesamteindruck bei der Bewertung.
- Innenräume auffrischen: Neue Bodenbelägeein frischer Anstrich oder modernisierte Sanitärbereiche können den wahrgenommenen Wert deutlich steigern.
Welche Verfahren zur Bestimmung des Immobilienwerts gibt es?
Die Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgangbei dem – je nach Hintergrund der Bewertung – unterschiedlich viele Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen. Je nach Art der Immobilie geht man bei der Ermittlung des Immobilienwertes unterschiedlich vor. Am gängigsten für die Immobilienbewertung sind dabei das Sachwert-das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren.
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Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren steht der materielle Wert der Immobilie im Vordergrund – also der Wert von Gebäude und Grundstück. Zunächst wird der Bodenwert ermittelt und dazu der Gebäudewert addiert - dieser setzt sich aus BaukostenBaujahrZustand und Ausstattung zusammen. Von diesem Gesamtwert werden dann mögliche Wertminderungenzum Beispiel durch Abnutzung oder Reparaturbedarfabgezogen. Das Sachwertverfahren kommt hauptsächlich bei selbstgenutzten Immobilienalso Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälftenzum Einsatz – immer dannwenn keine regelmäßigen Mieteinnahmen erzielt werdendie man als Basis für die Wertermittlung heranziehen könnte.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird dann angewandtwenn eine Immobilie regelmäßig Erträge abwirft – also beispielsweise Mieteinnahmen oder Pachten. Im Zentrum steht hier die wirtschaftliche Betrachtung: Wie viel Geld wirft das Objekt künftig abund wie hoch ist der Kapitalwert dieser Erträge? Dazu wird der jährliche Reinertrag (Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten) berechnet. Aus diesem wird mit Hilfe des Liegenschaftszins der Ertragswert bestimmt. Der Bodenwert kommt auch hier zum Einsatz und wird separat berechnet und addiert. Das Ertragswertverfahren wird insbesondere bei MehrfamilienhäusernGewerbeimmobilien oder gemischt genutzten Objekten eingesetzt.
Vergleichswertverfahren
Wie es der Name schon vermuten lässtbilden beim Vergleichswertverfahren die real erzielten Verkaufspreise von Immobilien in ähnlicher Lage und mit ähnlichen Merkmalen bei Ausstattung und Bausubstanz die Basis für die Wertermittlung. Wie bei den anderen Verfahren bleibt auch hier Spielraum für individuelle Auf- oder Abwertungendie aus Besonderheiten bei LageZuschnittZustand oder Ausstattung resultieren. Besonders gut funktioniert dieses Verfahren bei Eigentumswohnungenda sich hier in vielen Fällen die Transaktionen von gut vergleichbaren Objekten zur Bewertung heranziehen lassen.
Wer ermittelt den Wert einer Immobilie?
Die Bewertung einer Immobilie kann über unterschiedliche Wege erfolgenabhängig vom Zweck und dem notwendigen Anspruch an Genauigkeit und Rechtssicherheit. Im Regelfall kommen drei Wege infrage: eine Bewertung durch einen Sachverständigendurch einen Makler oder durch eine Online-Selbsteinschätzung.
| Bewertende Instanz | Kosten* | Umfang / Benötigte Daten | Genauig keit | Juristisch sicher? | Wann sinnvoll? |
Sachverständiger | Verkehrswertgutachten: 1.500 bis 2.500 Euro Kurzgutachten: 300 bis 700 Euro | Verkehrswertgutachten: BesichtigungPrüfung des GrundbuchsAusstattungMarktanalyse Kurzgutachten: Wenige Daten | Sehr genau | Verkehrswertgutachten: geeignet für gerichtliche/finanzielle Zwecke Kurzgutachten: keine Garantie für Rechtsgültigkeit | Verkehrswertgutachten: ErbschaftScheidung, Finanzierungnotarielle Beurkundung Kurzgutachten: KaufVerkaufModernisierungsplanung |
| Makler | Bei Mandat: Meist kostenlos Ohne Mandat: 250 bis 700 Euro | VergleichswerteObjektbeschreibungMarktkenntnisse | Mittel | Eingeschränkt: keine Garantie für Rechtsgültigke it | VerkaufVermarktung, Preisfindung |
| Privat | Meist kostenlos Selten 50 bis 100 Euro | Nur wenige Eckdaten: zum Beispiel AdresseWohn-/Grundstücksf lächeBaujahrZustand | Grobe Einschätzung | Niedrig: nicht geeignet für offizielle Zwecke | Erste Orientierung, Privatverkauf |
*Bei den Kostenangaben handelt es sich um Schätzungen basierend auf Marktangabennicht um verbindliche Kostenaussagen.
Sachverständigenbüro
Wann ist ein Sachverständiger gefragt?
Sowohl vereidigte als auch freie Sachverständige können darüber hinaus ein Kurzgutachten erstellen. Dies ist zwar deutlich weniger umfangreichjedoch ebenso fachlich fundiert. Allerding eignet sich ein Kurzgutachten nicht als gerichtsfestes Dokument – es eignet sich vor allem für Verkaufs- oder KaufentscheidungenFinanzierungsanfragen oder eine erste Marktwerteinschätzung.
Maklerbüro
Auch Immobilienmaklerinnen oder Immobilienmakler können den Wert einer Immobilie ermitteln – meist in Form einer Einschätzung oder Kurzbewertung. Dank regionalen Marktkenntnisden Blick auf Vergleichsobjekten und der Erfahrung im Immobilienmarkt sind sie bestens geeignetum Verkaufspreise einzuschätzenObjekte zu vermarkten und in beratender Funktion zur Seite zu stehen. Sollten Sie bereits eine Maklerin oder einen Makler beauftragt habenso fallen für eine Kurzbewertung meist keine zusätzlichen Kosten an. Eine Bewertung durch ein Maklerbüro dient der Markteinschätzungist jedoch nicht gerichtsverwertbar und ersetzt kein gerichtsfest anerkanntes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Privat
Wer eine schnelle und kostengünstige erste Einschätzung des Immobilienwerts wünschtkann auf Online-Rechner zurückgreifen. Diese sind meist kostenfrei – und auch wenn Kosten anfallen solltenso belaufen sich diese meist nie auf mehr als 100 Euro. Die Herausforderung an einer solchen Online-Bewertung ist allerdingsdass Sie alle Angaben selbst machen müssen und vieleindividuelle Eigenschaften der Immobilie und des Grundstücks nicht erfasst werden können. Das bedeutetdass die Genauigkeit vergleichsweise gering ist. Zudem ist die Bewertung nicht geeignet für rechtlich verbindliche Zwecke (zum Beispiel ErbschaftScheidungBankfinanzierung). Trotz allem eignet sich die Ermittlung des Immobilienwerts über Online-Portale ideal als erster Orientierungsschritt. Bei Interhyp erhalten Sie bequem online und mit wenig Aufwand innerhalb weniger Minuten eine erste Einschätzung Ihres Immobilienpreises.
Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung
Wie funktioniert die Interhyp Immobilienbewertung und wie genau ist sie?
Warum weicht der Immobilienwert von anderen Anbietern ab?
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
- Marktwert: Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Wertzu dem sie auf dem freien Markt gehandelt werden könnte. Er wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und kann von verschiedenen Faktoren wie LageZustandGrößeAusstattung und aktuellen Marktbedingungen beeinflusst werden. Der Marktwert spiegelt den wahrgenommenen Wert einer Immobilie widerbasierend auf dem Preisden Käufer und Verkäufer bereit sindim offenen Wettbewerb zu zahlen.
- Verkehrswert: Der Verkehrswert einer Immobilie ist der gesetzlich definierte Wertder im Rahmen von bestimmten rechtlichen oder steuerlichen Transaktionen verwendet wird. Er wird oft von einem unabhängigen Sachverständigen oder Gutachter ermittelt und kann für Zwecke wie die BesteuerungVersicherungErbschaftsangelegenheiten oder gerichtliche Verfahren relevant sein. Der Verkehrswert basiert auf spezifischen Bewertungsmethoden und rechtlichen Vorgabenum eine objektive und rechtlich bindende Einschätzung des Wertes einer Immobilie zu gewährleisten.
Wie wird ein Haus im Erbfall bewertet?
- Beauftragen eines Gutachters: Es ist empfehlenswerteinen unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen zu engagierender über Fachkenntnisse in der Immobilienbewertung verfügt. Der Gutachter kann den Wert des Hauses basierend auf verschiedenen Faktoren wie LageGrößeZustand und Vergleichspreisen ähnlicher Immobilien bestimmen.
- Marktanalyse: Der Gutachter führt eine Marktanalyse durchum Informationen über vergleichbare Immobilien in der Umgebung zu sammeln. Dies hilft dabeiden Marktwert des Hauses im Erbfall zu ermitteln.
- Berücksichtigung von Besonderheiten: Der Gutachter berücksichtigt besondere Merkmale oder Beschränkungen der Immobiliewie zum Beispiel BaurechteDenkmalschutz oder Mietverhältnisse. Diese Faktoren können den Wert beeinflussen.
- Bewertungsmethoden: Der Gutachter verwendet verschiedene Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahrendas Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahrenum den Wert des Hauses zu ermitteln. Die genaue Methode hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Informationen ab.
- Berücksichtigung steuerlicher Aspekte: Im Erbfall können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. Kontaktieren Sie hierbei einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrechtum mögliche Auswirkungen auf die Bewertung zu berücksichtigen.
Wie berechnet das Finanzamt ein geerbtes Haus?
- Verkehrswert: Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert des geerbten Hauses. Der Verkehrswert ist der Preiszu dem das Haus am Markt verkauft werden könnte. Zur Bestimmung des Verkehrswerts können verschiedene Bewertungsmethoden wie das Vergleichswertverfahrendas Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren angewendet werden.
- Abzüge: Von diesem Verkehrswert werden bestimmte Abzüge vorgenommenum den steuerpflichtigen Wert zu ermitteln. Dazu können beispielsweise Schulden oder Lastendie auf dem Haus lastenabgezogen werden.
- Freibeträge: Es gibt Freibeträge für die Erbschaftssteuerdie von der Höhe des ererbten Vermögens abhängen. Diese Freibeträge können je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser variieren. Innerhalb dieser Freibeträge fällt keine Erbschaftssteuer an.
- Steuersätze: Nach Abzug der Freibeträge wird der steuerpflichtige Wert des geerbten Hauses mit den geltenden Steuersätzen der Erbschaftssteuer multipliziert. Die Höhe der Steuersätze variiert ebenfalls je nach Verwandtschaftsverhältnis und kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
Wir sind aber auch persönlich für Sie da und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Jetzt Kontakt aufnehmen
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Allgemeiner Haftungsausschluss:
1) Diese angezeigte Bewertung der von Ihnen angegebenen Immobilie liefert eine erste unverbindliche Schätzung des potenziellen erzielbaren Kauf-/Verkaufspreises. Die erhaltene Schätzung ist in keinem Fall eine Garantie für den tatsächlichen Kauf-/Verkaufspreis. Diese Schätzung ersetzt keine individuelle Wertermittlung Ihrer Immobilie.
2) Die verwendeten Werte zur Errechnung des Kauf-/Verkaufspreises basieren auf den Verkaufspreisen der von uns finanzierten Objekte. Die Schätzung wird auf Grundlage Ihrer Angaben automatisch durchgeführt und unterliegt damit keiner weitergehenden Kontrolle wie einer Besichtigung des Objektseiner Begutachtung der Bausubstanz oder der Feststellung etwaigergravierender Mängel. Bei der Schätzung handelt es sich um Vergleichswertedie nicht notwendigerweise den tatsächlichen Wert widerspiegeln. Der tatsächliche Wert ist von unterschiedlichen Parametern abhängigunter anderem AlterLageGrößeBausubstanzMängel und Zustand der Immobilie usw.
3) Es wird weder für die korrekte Eingabe der Parameternoch für die Korrektheit der bereits vorausgefüllten Werte gehaftet. Die errechnete Bewertung der Immobilie kann sowohl durch abweichende Parameter (siehe 2)aber auch durch die zugrundeliegenden Annahmen deutlich abweichen.
4) Es wird keine Verantwortung oder Haftung für Rechtsgeschäfte übernommendie auf den Schätzwerten der Bewertung basieren. In keinem Fall darf die errechnete Bewertung der Immobilie als Grundlage für eine Kaufentscheidung genutzt werden.
5) Für die GenauigkeitZuverlässigkeit und Korrektheit der zugrundeliegenden Bewertung Ihrer Immobilie und aller angegeben oder errechneten Werte wird in keinem Fall Haftung übernommen.
6) Sie erhalten ein einfachesnicht übertragbareszeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der ermittelten Daten. Eine Weitergabe sowie kommerzielle Nutzung der Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung der Interhyp AG. Die über die Immobilienbewertung gewonnenen einzelnen Informationen dürfen nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Informationen aus der Online-Immobilienbewertung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Interhyp AG untersagt.