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Was ist meine Immobilie wert? Auf der Grundlage unserer Online Datenbankdie mehr als 2,348 Mio. Vergleichsobjekte umfassterstellen wir Ihnen in wenigen Minuten einen Überblick über die aktuelle Marktlage Ihrer Immobilie. Sie erhalten das Ergebnis sofort und erfahren so objektiv und neutral eine erste bereits sehr präzise Markteinschätzung. Darüber hinaus bieten Ihnen unsere lokalen Partner Beratung sowie Immobilien Wertermittlung bei Ihnen vor Ort. Infos zu unseren Leistungen und Konditionen finden Sie unter "Angebot".

Unsere Datenbank umfasst mehr als 119 Mio. Einzeldaten. Es wurden bislang Objekte im Volumen von mehr als 657 Mio. Euro bewertet.

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Immobilienwert ermitteln auf OpenStreetMap®

Für ProjektentwicklerArchitekten und Netzwerkpartner: datest®Maps bildet mehr als 2,348 Mio. Vergleichsobjekte ab. Wir nutzen OpenStreetMap® zur Darstellung der wichtigsten IndikatorenAngebotspreiseMietpreisewertbildenden Faktorenindividuellen Filtermöglichkeiten und Statistiken. PreiseTrendsHeatmapsbei Bedarf getrennt nach ImmobilientypBaujahrWohnflächeRadiusetc. Analysieren Sie eigenständig lokale Immobilienmärkte auch dortwo Sie bislang keine eigene Erfahrung besitzen. Verschaffen Sie sich mit Hilfe von datest®Maps schnell und direkt die notwendigen Informationen für eigene Wertermittlungen. datest®Maps ist optimiert für Google Chrome und Mozilla Firefox.

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Finanzierungsrechner Immobilien

Mit dem kostenlosen Finanzierungsrechner unseres KooperationspartnersDR. KLEIN (Dr. Klein & Co. AG)können Sie die Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie planen und bei diesem bei Interesse auch zu günstigen Konditionen abschließen. Wichtig istdass Sie sich bei der Berechnung des notwendigen Hypothekendarlehens im Vorfeld Ihrer Investition genug Zeit nehmen. Lassen Sie sich von Fachleuten im Bereich Immobilienfinanzierung Anbieter übergreifend beraten. So können Sie sicherstellendass Sie sich den Erwerb oder den Bau Ihrer Wunschimmobilie auch problemlos leisten könnendenn eine Immobilienfinanzierung ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens und sollte gut geplant sein.

Angebot

Kosten (B2C & B2B)

Hier finden Sie einen schnellen Überblick zu unserem Online Angebot für private Nutzer und erhalten die wichtigsten Informationen über Leistungen und Kosten. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Immobilienbewertungen durch unsere Partner bei Ihnen vor Ort.

Unsere B2B Kunden finden Informationen zu Preisen und Leistungen auf dem Partner Portal [Link] oder wenden sich über unser Kontaktformular direkt an uns [Link].

Bewertung

Immobilienbewertung

Ob Ertrags-Sach- oder Vergleichswertverfahren: Bewertungen bei Kauf und Verkauf von Immobilien sind keine triviale Angelegenheit. Ohne Unterstützung durch Experten im Bereich Immobilienwertermittlung gehen Sie bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie meist ein signifikant erhöhtes wirtschaftliches Risiko ein. Starten Sie mit einer Immobilien Wertermittlung auf unserer Plattform und lassen sich ggf. von einem unserer qualifizierten Partner bei Ihnen vor Ort beraten.

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Für mehr als 700 Städte in Deutschland bilden wir anhand unserer Datenbank die Entwicklung der Immobilienpreise für privat genutzte Wohnimmobilien (ETWEFH) über die letzten zwei Jahre ab: Quadratmeterpreise je Baujahrgruppe getrennt nach Mittelwert und Median sowie Darstellung der Trends über lineare Regression der Quartalswerte der letzten zwei Jahre. Verschaffen Sie sich schnell und unkompliziert einen ersten Überblick über Trends der 700 größten Städte in Deutschland. Darüber hinaus können Sie anhand unseres Angebots datest®Wert den individuellen Marktwert Ihrer privaten Immobilien online schätzen.

Bewertungsvolumen €

657 Mio.

Objektinformationen

119 Mio.

Vergleichsobjekte

2,35 Mio.

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DATEST® - RESEARCH & CONSULTING
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Sofort online Immobilienwert ermitteln. Die datest®Wert Live Demo zeigt Ihnen eine beispielhafte Immobilien Wertermittlung in Bezug auf eine private Wohnimmobilie. Machen Sie sich selbst vertraut mit datest®Wert und überzeugen Sie sich von der Leistungsfähigkeit einer der großen qualifizierten Immobilien Datenbanken in Deutschland. Sofort Immobilienwert ermitteln auf höchstem Niveau.

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Live Beispiel datest®Maps: Machen Sie sich unverbindlich selbst vertraut mit datest®Maps und überzeugen Sie sich von der Leistungsfähigkeit einer der großen qualifizierten Immobilien Datenbanken in Deutschland. datest®Maps ist für die professionelle Immobilienwertermittlung speziell für Projektentwickler(Bau-) Unternehmen sowie unsere Partner konzipiert. datest®Maps setzt als Business Intelligence Tool direkt auf der datest® Immobilien Datenbank auf und ermöglicht ohne Kenntnis einschlägiger SQL Programmierkenntnisse sowie ohne Kenntnis von Statistik Programmpaketen (wie RSAS oder IBM-SPSS) eine professionelle Auswertung des Datenbestands. datest®Maps wird inklusive Schulungsangebot zur Verfügung gestellt. Professionell Immobilienwert ermitteln.

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datest®

Das als Service-Provider für Statistik und Datenverarbeitung gegründete Unternehmen datest® Dr. Gaeth bietet IT-Lösungen im Bereich Analyse von Finanzmarkt-Konsum- und Immobilienforschung. Das Unternehmen unterhält im Bereich (Immobilien-) Consulting eines der großen qualifizierten Online Datenbanken mit mehr als 2,348 Mio. priv. Wohnimmobilien in Deutschland. Auf Grundlage wissenschaftlicher Methoden und Verfahren entstanden die auf der datest® Immobilien Datenbank aufsetzenden Business Intelligence Tools datest®Wertdatest®Rent und datest®Mapsdie es ermöglichenschnell und professionell den privaten Immobilienmarkt zu analysierenwobei die Aufgabe darin bestehtden bundesdeutschen Immobilienmarkt im Bereich priv. ETWEFHMW weitestgehend vollständig abzubilden. Immobilienwert ermitteln auf höchstem Niveau.

datest® Dr. Gaeth ist gefördert durch die Investitionsbank Berlin sowie die Europäische Union.

Der Immobilienwertrechner in Zahlen:
Eigentumsobjekte
(ETWEFHRHDH) N=1.135.881
Mietobjekte N=1.212.327
Objektinformationen in DB
N ~ 119.170.000
Unique Visitors N=43.405 p.a.
Seitenaufrufe N=98.374 p.a.
Bewertungsvolumen > € 657 Mio. p.a.

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IMMOBILIENWERT ERMITTELN

Immobilienwert ermitteln - Sachwertverfahren: Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet. Hintergrund ist die Tatsachedass sich der Wert der Immobilie nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgensondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst. Traditionell wird deshalb das Sachwertverfahren bei eigengenutzten Objekten wie Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet. Grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermitteltwelche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes entstehen würden. Ganz explizit sind hier nicht „Rekonstruktionskosten“ gemeint. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Des Weiteren sind sonstige wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagender Wert des Grund und Bodens wird im Vergleichswertverfahren bestimmt.

Immobilienwert ermitteln - Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträgedie mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden (Ertragswert=Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen). Es wird insbesondere bei der Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betrachtbei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund stehtzum Beispiel: Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser)Geschäftsgrundstücke (Büro- und GeschäftshäuserEinkaufszentren)Spezialimmobilien (ParkhäuserTankstellenHotelsLogistikflächen),Gemischt genutzte GrundstückeÜblicherweise wird das Ertragswertverfahren nicht für selbst genutzte Wohngrundstücke bzw. -immobilien wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungenderen Wert im Regelfall im Vergleichswertverfahren (ggf. ergänzend im Sachwertverfahren) angewendet. Ebenfalls wendet man das Ertragswertverfahren üblicherweise nicht für vermietete oder besonders ausgestattete Spezialimmobilien anwie z. B. spezielle ProduktionsanlagenInfrastruktureinrichtungen wie z. B. Bahnhöfekulturelle Immobilien und militärisch genutzte Grundstücke.

Immobilienwert ermitteln - Vergleichswertverfahren: Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV). Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitetdie in LageNutzungBodenbeschaffenheitZuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen. Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Ein benachbartes Grundstück gleichartiger LageGrößeNutzung usw. wurde gestern zu Marktpreisen verkauft. Dieser Fall ist jedoch in der Praxis eher die Ausnahme. Meist wird daher im Regelfall das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet.

Immobilienwert ermitteln - DCF: Discounted Cash-Flow (DCF) oder Abgezinster Zahlungsstrom beschreibt ein investitionstheoretisches Verfahren zur Wertermittlunginsbesondere im Rahmen von Investitionsprojektender Unternehmensbewertung und der Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Es baut auf dem finanzmathematischen Konzept der Abzinsung (englisch discounting) von Zahlungsströmen (englisch cash flow) zur Ermittlung des Kapitalwerts auf. Die DCF-Verfahren basieren auf den im Rahmen einer Unternehmensplanung ermittelten zukünftigen Zahlungsüberschüssen (auch CashflowZahlungsstrom) und diskontieren diese mit Hilfe von Kapitalkosten auf den Bewertungsstichtag. Dabei werden zu zahlende Steuern (z. B. Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer) mit in die Bewertung einbezogen. Der so ermittelte Barwert oder auch Kapitalwert ist der diskontierte Cash-Flow. Typischerweise werden die zukünftigen Zahlungsüberschüsse in zwei Phasen unterteilt: die erste Phase währt 5–15 Jahrein der zweiten Phase wird entweder ein gesondert zu ermittelnder Restwert oder eine ewige Rente angenommen. Die Kapitalkosten werden in der Praxis sehr häufig mit Hilfe eines Kapitalmarktmodells (CAPM) ermittelt. Der durch die steuerliche Abzugsfähigkeit entstehende Finanzierungseffekt wird in den verschiedenen DCF-Verfahren unterschiedlich abgebildet.

Immobilienwert ermitteln - Monte Carlo Methode: >> Die Begriffe „Immobilienpreis“ und „Immobilienwert“ werden häufig synonym verwendet. Das ist dann gerechtfertigtwenn der Markt tatsächlich dafür sorgtdass die realisierten Preise die nutzenstiftenden Werte der Zahler abbilden. Doch die heftigen Preisumschwünge auf Immobilien- und Immobilienkapitalmärkten sowie die Erkenntnisse der Verhaltensökonomie legen die Vermutung nahedass es Phasen gibtin denen die Transaktionspreise eben nicht als nachhaltige Werte im Sinne eines als sicher empfundenen Äquivalents für diskontierteunsichere Zahlungsüberschüsse in der Zukunft angesehen werden können. In diesem Beitrag zeigen wirdass es häufig hilfreich istneben die gängigen PreisschätzverfahrenBewertungen zu stellendie auf der Grundlage von Simulationen die Unsicherheit zukünftiger Zahlungen über ein Risiko-Wert-Modell berücksichtigen. Hierbei wird die Monte-Carlo-Simulation nicht wie bei anderen Arbeiten alleine für Inputvariablen und das Ableiten einer Bandbreite für geschätzte Preise genutzt. Die Ergebnisse der Simulation des Cashflows dienen in unserer Arbeit als „Input“ für die Ableitung risikoadäquater Diskontierungszinssätze und eines darauf basierenden fundamentalen Werts. Auch die Trennung in Simulation des Boden- und Immobilienwertes ist in unserer Vorgehensweise neu. Zudem werden Risikodiversifikationseffekte in einem Portfolio abgebildet. Der Portfoliowert stellt dann nicht die Summe aller einzelnen Objektwerte darsondern bewertet darüber hinaus Diversifikationseffekte. Ohne die Berücksichtigung der Diversifikationseffekte kann es zu erheblichen Fehlbewertungen von Portfolios kommen. Die zentralen Ergebnisse illustrieren wir anhand eines wohnungswirtschaftlichen Beispiels. Ziel dieser neuen Bewertungsmethode ist nicht ein „besseres“ Preisschätzmodell anstelle der Verkehrswertberechnung vorzustellensondern einen intrinsischen Immobilienwert aus spezifischen Annahmen hinsichtlich des Objekts und aus Sicht des Bewerters zu deduzieren. Das Ziel ist nichtMarktpreise für Immobilien und Immobilienportfolios besser zu treffen als dies von aktuellen Verkehrswertschätzungen gemacht wirdsondern deren „fundamentalen“ Wert zu bestimmen und damit in Kombination von Marktpreisenbessere Transaktionsentscheidungen zu ermöglichen. (Werner Gleißner Tobias Just Endre Kamarás) Technische Universität Dresden | Universität Regensburg

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden. Die letzte Fassung der WertV wurde am 6. Dezember 1988 erlassen und zuletzt am 18. August 1997 geändert. Zur Unterscheidung von früheren Versionen der WertV spricht man daher auch von der WertV 98. Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren: Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertVErtragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertVSachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV.In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien erlassen worden. Am 1. April 2009 brachte das Bundeskabinett den Entwurf der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ einwelchem der Bundesrat zunächst nur unter dem Vorbehalt einigerinsbesondere die Ableitung der Bodenrichtwerte betreffender Änderungen zustimmte. Einem erneuten Entwurf stimmte der Bundesrat dann am 7. Mai 2010 zu; am 19. Mai 2010 wurde die ImmoWertV von der Bundesregierung erlassen. Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Damit hat die ImmoWertV die WertV zum 1. Juli 2010 abgelöst (§ 24 ImmoWertV). In der ImmoWertV werden gegenüber der WertV zusätzliche Aspekte bei der Wertermittlungwie die energetische Beschaffenheit des Gebäudes oder die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände berücksichtigt[1](§§ 4 ff. ImmoWertV).

§ 194 Baugesetzbuch (BauGB): Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmtder in dem Zeitpunktauf den sich die Ermittlung beziehtim gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaftender sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

(1) Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertragdurch den sich jemand verpflichtetEigentum an einem Grundstück gegen Entgeltauch im Wege des Tauscheszu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellenvon der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertragswenn diese getrennt beurkundet werdensowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehördeden Enteignungsbeschlussden Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahrenden Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplansden Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. (2) Die Kaufpreissammlung darf nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden. Vorschriftennach denen Urkunden oder Akten den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorzulegen sindbleiben unberührt. (3) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 199 Absatz 2 Nummer 4). Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine Verordnungdie Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)dort „sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden“. Sie ist seit 1. Januar 2004 in Kraft. Die Wohnflächenverordnung basiert auf den §§ 42–44 der II. Berechnungsverordnung und löst diese ab. Berechnungendie vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurdenbleiben weiterhin gültigsolange keine baulichen Änderungen vorgenommen werdendie eine Neuberechnung erforderlich machen.

Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und istdurch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in aggregierter Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrswertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstellt auch selbst Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Rechten an Grundstücken (Immobilien). Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in den §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsverordnung nach § 199 BauGB in den Bundesländern eingerichtete Ausschüssedie z. B. in Baden-Württemberg bei den Kommunenin Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise und in Niedersachsen bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt sind.

Die Grundstücksbewertung wird in der Regel durch dafür qualifizierte Sachverständige für Grundstücksbewertung durchgeführt. Die Bezeichnung „Sachverständige/-r“ bzw. „Gutachter/-in“ ist in Deutschland nicht geschützt. Im Rechtsverkehr treten folgende übliche Formen auf: der bei der Architektenkammer oder IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigeder freie Sachverständige (oft einem Verband angeschlossen)der zertifizierte Sachverständige. Die zertifizierten Sachverständigen werden auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Auf der Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) sind im Bereich "Sachverständige Immobilienbewertung" derzeit (Stand Januar 2018) bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) fünf Zertifizierungsstellen akkreditiert: DIAZertFreiburgEIPOSCERTDresdenHypZert GmbHBerlinIQ-ZERTSankt AugustinSprengnetter Zertifizierungs GmbHBad Neuenahr-Ahrweiler. Grundsätzlich wird von einem Gutachter/Sachverständigen erwartetdass er über mehrjährige Berufserfahrung verfügtüber überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse verfügtGutachten erstellen kannin wirtschaftlich geordneten Verhältnissen lebtdie Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet. Sachverständige haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in ArchitekturBauingenieurwesenFacility ManagementVermessungsingenieurwesenBetriebswirtschaftslehreBauökonomieImmobilienökonomieStadtplanung oder Geographie und eine mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung. Nach § 193 BauGB erstattet auch ein Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten. Für die spezielle Qualifizierung („überdurchschnittliche Immobilien-Fachkenntnisse“) als Sachverständige/-r bieten Bildungsakademien einschlägige Lehrgänge an. Ziel in der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des § 194 BauGB. Dafür werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet.

Ein Immobilienmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibenderder eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder eine solche Gelegenheit vermittelt und somit als Makler zwischen Eigentümer und Interessenten tätig wird. Kommt durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustandeso erhält er eine Provision (auch „Courtage“ genannt)deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis bzw. Mietpreis festgelegt wird. Je nach rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Situation auf dem Immobilienmarkt kann der Fall eintretendass die Provision nicht vom Auftraggeber des Maklerssondern von der anderen Vertragspartei bezahlt wird. In Deutschland ist lediglich eine behördliche Erlaubnis (§ 34c Gewerbeordnung) erforderlich. Wer eine Erlaubnis beantragtmuss seine persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Der Antragsteller darf z. B. nicht in den vergangenen fünf Jahren wegen DiebstahlBetrug oder einer Konkurs- bzw. Insolvenzstraftat verurteilt worden sein. Deutschen Immobilienmaklern bleibt es freigestelltob sie sich auf freiwilliger Basis qualifizieren möchtenum zum Beispiel Haftungsfälle zu vermeiden. Eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Immobilienmakler existiert nicht. In den meisten westlichen Ländern einschließlich den USA müssen sich Immobilienmakler fachlich qualifizierenbevor sie den Beruf ausüben können. Eine gewerberechtliche Anmeldungwie oben dargestelltgenügt nichtjedoch sind die Anforderungen sehr unterschiedlich. In Österreich zum Beispiel müssen Immobilienmakler eine fundierte Ausbildungeinschließlich einer umfassenden Berufserfahrung nachweisenund am Ende eine Befähigungsprüfung ablegensofern sie nicht bereits einen facheinschlägigen Universitätslehrgang oder einen Fachhochschulstudiengang absolviert haben. In Frankreich müssen Makler ein Hochschulstudium vorweisen und eine Ausbildung bei einem Notar absolvierenbevor sie sich beruflich betätigen dürfen. Seit April 2010 gibt es innerhalb der Europäischen Union die Norm DIN EN 15733.[5] Dies ist eine freiwillige Zertifizierungdie Immobilienmaklern europaweite Mindestqualifikationen (Ausbildung zum Immobilienfachwirt) nachweist. Zudem muss sich ein Makler mit diesem EU-Zertifikat an eine umfassende Informationspflicht und einem Moralkodex seinen Kunden gegenüber halten.

Wegen der besonderen wirtschaftlichen Bedeutung und der komplizierteren Rechtsfragen und Rechtsverhältnisse sind bei Grundstücken durch Gesetz und Rechtsprechung vielfältige Käuferschutzmechanismen vorhandenso dass ein Grundstückskaufvertrag nicht formfrei wie die meisten Kaufverträge des Alltags geschlossen werden kann. Vielmehr ist die Mitwirkung eines Notars zwingend und unabhängig davon erforderlichob es sich bei den Vertragsparteien um versierte Kaufleute oder Verbraucher handelt. Der Notar prüft im Vorfeld vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags die grundbuchrechtlichen Bedingungen durch Grundbucheinsicht (GrundeigentumsverhältnisseLageGrößeBelastungen)Flurkarte (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)die baurechtliche Ausnutzbarkeit (Bauplanungsrecht)etwaige Baulasten im Baulastenverzeichnisdie etwaige Übernahme bestehender Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen,eine etwaige Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (öffentliche oder private BaulastenVorkaufsrechte). Diese Informationen dienen dem Notar als Grundlage für die Erstellung des Grundstückskaufvertragsweil dieser diese tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse aufgreifen muss.

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergerichtdas mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Registerin welchem die Grundstückegrundstücksgleiche Rechtedie hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Das Grundbuch enthält neben der Aufschrift (Bezeichnung des als Grundbuchamt zuständigen AmtsgerichtesAngabe von Band und Blatt) ein Bestandsverzeichnis (Register)in dem Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster (nach GemarkungFlur und Flurstück) vermerkt sind. Ferner werden in dem Register grundstücksgleiche Rechte wie z. B. das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Auch Gemeinderechte (z. B. ein Weiderecht auf einer Gemeindewiese) werden hier eingetragen. Ist das im Bestandsverzeichnis vorgetragene Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit das „herrschende Grundstück“also das begünstigtekann dies ebenfalls im Bestandverzeichnis vermerkt werden (Aktivvermerk). Dem Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen. Erste Abteilung Die Erste Abteilung enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigtenggf. unter Angabe der jeweiligen Anteiledes Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses (beispielsweise „in Erbengemeinschaft“ oder „als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes“)und die Grundlagen der Eintragung. Zweite Abteilung Die Zweite Abteilung verzeichnet alle Lasten und Beschränkungendie nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind: Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche DienstbarkeitenAuflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen Abschluss eines Grundstückskaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und TestamentsvollstreckervermerkeVorkaufsrechtWohnrechtSanierungsvermerkeNießbrauchReallastErbbaurechtWiderspruch usw.). Auch der Widerspruch gegen das Eigentum wird in der zweiten Abteilung eingetragen. Dritte Abteilung Die Dritte Abteilung enthält die Grundpfandrechte: GrundschuldenSicherungsgrundschuldenHypotheken (auch Sicherungshypothekendie beispielsweise die Finanzämter für Steuerschulden in einem verkürzten Verfahren eintragen lassen können)und (sehr selten) Rentenschulden. Wenn im Text einer Grundbucheintragung auf Urkunden Bezug genommen wirdgehört auch die zugehörige Grundbuchaktedie Ausfertigungen oder beglaubigte Abschriften der im Grundbuch genannten Urkunden (Grundakten) enthält (z. B. Grundschuldbestellungsurkunde)zum Grundbuchinhalt.

BORIS steht als Abkürzung für den Begriff “BOdenRichtwertInformationsSystem”. Mit Hilfe von BORIS lassen sich webbasiert Bodenrichtwerte anzeigen und als archivfähiges Dokument herunterladen. Der Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodensein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien. Ein Durchschnittswertder aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert für Bauland wirdabhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländernmindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogenum den Bodenwert zu bestimmenwenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungendie von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen istmuss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein. Wertbeeinflussende Faktoren sind zum Beispiel: Grundstücksgröße und -formBebauungbebaubare Fläche und Bebauungsvorschriften Lage (InfrastrukturVersorgungsumfeldNachbarschaft)Art der BepflanzungBodeneigenschaftenErschließungsgrad.

Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern geführtes Verzeichnis der Baulastend. h. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehördebestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tunzu unterlassen oder zu dulden. In Brandenburg wurde ein Baulastenverzeichnis bis Juni 1994 geführt und wird wieder seit Juli 2016 geführt. In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführtdort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen. Baulasten betreffen zum Beispiel eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück. Solche öffentlich-rechtlichen Belastungen können neben den sogenannten privatrechtlichen Belastungendie in Abteilung 2 des Grundbuchs zu finden sindbestehen. Baulasten sind jedoch vom Grundbuch völlig unabhängig und sind dort auch (außer in Bayern und Brandenburgsiehe obenwobei in Brandenburg bis zur Schließung der Verzeichnisse eingetragene Baulasten bestehen bleiben) nicht eingetragen.

Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Registerdas Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Diese werden von den Umweltämtern der Länder oder auch der Kommunen in Datenbanken gespeichert. Jede Altlast erhält dabei eine eindeutige Altlastenkennziffer (Abk. AKZ).

SCHADIS® ist die größte deutschsprachige Sammlung von Fachwissen anerkannter Bausachverständiger und Bauforscher zur Entstehung und Vermeidung von Schäden an Gebäuden. In SCHADIS® wird das vollständige Schadensspektrum an Bauwerken und Bauteilen behandelt. Konkrete Schadensfälle werden ausführlichauf der Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Regelwerke analysiert. Komplette Fachbücher und Aufsätze zu allen schadensrelevanten Themen SCHADIS® enthält weit über 1300 FachbücherZeitschriftenartikel und Forschungsberichte des Fraunhofer IRB Verlags im Volltext (HTML-Format)mit System- und DetailskizzenFotos und Tabellen. Darunter zum Beispiel alle Bände der Fachbuchreihen »Schadenfreies Bauen«»Bauschadensfälle«»Bauschäden-Sammlung«»Pfusch am Bau«»Bauen im Bestand« und »Baurechtliche und -technische Themensammlung«. Hinzu kommen praxisrelevante Forschungsberichte und ausgewählte Einzelveröffentlichungen. Die Fachpublikationen sind für SCHADIS® in einzelne Dokumente gegliedert. Die Gliederung der Dokumente orientiert sich an der Kapiteleinteilungder in gedruckter Form erschienenen Originalliteratur. Ein Dokument kann ein vollständiger Zeitschriftenartikelein Hauptkapitel oder auch ein Unterkapitel sein.

Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) ist die zentrale Service-Einrichtung für über 100.000 ArchitektInnen. Die BKI-Baukostendatenbank umfasst mehrere tausend abgerechnete Projekte zu NeubautenAltbauten und Freianlagen. Diese sind die Grundlage für das BKI-Fachinformationsprogramm im Bereich der Kostenplanung. Seit 2002 bietet das BKI auch erfolgreich Fachinformationen für das energieeffiziente Planen und Bauen. Das BKI-Fachinformationsprogramm umfasst: Fachbücher Software Seminare Baukostenberatung Baukosten-Downloads Das BKI unterstützt die Architektenschaft und alle am Bau Beteiligten beim wirtschaftlichen Planen und Bauen. Darüber hinaus bietet BKI aktuelle Fachinformationen zu den Geschäftsfeldern EnergieplanungBüromanagementGebäudemanagement und Projektmanagement.

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SACHVERSTÄNDIGE

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin -
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Geschäftsstelle
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IHK-Service-Center
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20457 Hamburg

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

FAQ

Auf immobilienwertrechner.de können Sie die tagesaktuellen Verkehrswerte für beinahe jede private Wohnimmobilie – ETWEFHRHDH- in Deutschland online abrufen.JETZT ONLINE IMMOBILIE BEWERTEN

Anhand einer Datenbank mit mehr als 2,35 Mio. Objekten werden geeignete Vergleichsobjekte zur Berechnung herangezogen (vgl. Vergleichswertverfahren). Die in LageBaujahrZustandAusstattung vergleichbaren Objekte werden auf das zu bewertende Objekt bezogen.JETZT ONLINE IMMOBILIE BEWERTEN

www.immobilienwertrechner.de ist gefördert durch die Investitionsbank Berlin (IBB) und erhebt für die Bewertung lediglich eine geringe Kostenpauschale. Bei Inanspruchnahme der assoziierten Kooperationspartner (als Sachverständige und zertifizierte Immobilienmakler) ist die Bewertung kostenfrei.ZUR KOSTENÜBERSICHT

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